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Fernarbeit, ernst genommen

Das Hotel als Homeoffice, das Ferienhaus als Büro – in der Pandemie haben viele über Wochen oder Monate ihren Arbeitsplatz in fremde Gefilde verlegt. Doch soll die „Workation“ gelingen, muss man ein paar Dinge beachten.

Fernarbeit, ernst genommen

Die Coronapandemie hat nicht nur die Welt und unser Leben verändert, sie ist auch für neue Wortkreationen verantwortlich wie „Bizcation“ oder „Workation“. Beides steht synonym für: dort arbeiten, wo man sonst Urlaub macht. Aus der Not hat sich damit ein neues Angebot für die Tourismus- und Gastgewerbebranche entwickelt, das von vielen Menschen – Freelancern, aber auch Festangestellten – begeistert angenommen wird.

Denn: Als plötzlich in vielen Ländern die Unterbringung von Touristen in Hotels nicht mehr erlaubt war, begannen erste Gastgeber, ihre Zimmer als Büros zu vermieten. Mittlerweile ist dieses Vorgehen fast schon Standard – und das in allen Preis- und Qualitätsklassen. Portale wie Homeoffice im Hotel oder Workation bieten vom Bed and Breakfast um die Ecke über das Luxushotel in der Großstadt bis hin zum 5-Sterne-Resort auf Mauritius die Möglichkeit zum externen Homeoffice auf Zeit. Und bei Robinson, Aldiana & Co. gibt es neben einem Arbeitsplatz auch noch ein erholsames Rahmenprogramm – auf Wunsch sogar mit Kinderbetreuung.

Warum?

Kostenlos stellen die Hotels und Resorts ihre Zimmer natürlich nicht zur Verfügung. Die Frage, warum man sich dennoch entscheiden sollte, Extrakosten auf sich zu nehmen, ist also durchaus angebracht. Die Antwort ist aber schnell gefunden: Für eine große Anzahl an Arbeitnehmern waren und sind die logistischen Gegebenheiten im Homeoffice nicht optimal. Man arbeitet am Ess- oder Küchentisch, weil es keinen Platz für ein eigenes Büro gibt. Dazu ist oft der Partner ebenfalls im Homeoffice – und die Kinder müssen auch noch betreut oder beim Homeschooling begleitet werden. Wenn da plötzlich die Option im Raum steht, an einem schönen Ort in Ruhe arbeiten zu können, sagt man trotz Zusatzkosten oft nicht Nein.

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Zusammenfassung (Artikel)

Die Wohnzimmer-AG

Der Transfer ins Homeoffice lief durchaus glatt, mit der Anpassung des Arbeitsrechts hapert es noch.

Arne Storn Brand eins
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Ich selbst habe seit März dieses Jahres ein Zimmer in Zürich – im durch die Pandemie pleitegegangenen Swissotel in Oerlikon. Bis zum Umbau sind die Zimmer hier zwischenvermietet, einige Leute wohnen nun fest dort, andere – wie ich – kommen regelmäßig aus anderen Teilen der Schweiz oder aus dem Ausland zum Arbeiten her.

Fernab von Haus, Kind und Mann lässt sich hier konzentriert arbeiten. Das mag ‚egoistisch‘ klingen, doch es zeigt sich im Alltag, dass es für uns alle so am besten klappt.

Mein Mann kann in unserem Büro daheim hinter geschlossenen Türen ebenfalls konzentriert arbeiten, und das Kind turnt spielend mit Babysitter durch das Haus.

Wie?

Seinen Arbeitsplatz ins Hotel oder ins Ferienhaus outsourcen klingt – nach diesen Eindrücken – erst einmal nach einem guten Plan. Aber so einfach ist es eben dann auch nicht. Themen wie Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzbestimmungen oder auch Datenschutz können dem entspannten Arbeiten in der Ferne zeitnah einen bitteren Beigeschmack geben. Da hilft es dann auch nicht, wenn nach getanem Werk ein Cocktail am Strand auf dich wartet!

Wenn ich zum Beispiel meinen Arbeitsplatz verlege, dann kann es sein, dass ich auch an diesem neuen Ort steuerpflichtig werde. Bin ich zudem Geschäftsführer oder CEO, „zieht“ gleich der gesamte Firmensitz mit mir um. In den dunkleren Tagen der Coronakrise wurde hier sehr viel staatliche Toleranz an den Tag gelegt, doch jetzt, da Homeoffice oder Remote-Arbeit zu einer festen Institution wird, werden die Regeln wieder durchgesetzt und sogar aktualisiert.

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Homeoffice-Regelungen

Beim Krisengewinner Homeoffice gibt es noch einige Unklarheiten.

Martina Hidalgo Impulse Medien GmbH
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Solange es noch keine glasklaren gesetzlichen Vorgaben gibt, was aktuell in vielen Ländern der Fall ist, sollte man umso genauer prüfen, was der neue Arbeitsort für die eigene Person, aber auch im Falle einer Festanstellung für den Arbeitgeber bedeutet. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass, wer im Ausland arbeitet, offiziell ein Arbeitsvisum besitzen muss. Und wird eine gewisse Anzahl an Tagen im Jahr überschritten, kommt auch das Thema Steuerpflicht auf. Für Freelancer gilt außerdem, dass es bei einem längeren Arbeitsaufenthalt im Ausland eintreten kann, dass man tariflich von seinen Auftraggebern an den Durchschnittslohn im jeweiligen Land angepasst wird. Es lohnt sich also in jedem Fall, alle offenen Fragen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zu klären, und dabei in Optionen zu denken, die beiden Seiten möglichst viel Flexibilität geben.

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Radical Remote

Eine Firma mit 75 festen Mitarbeitern ganz ohne Büro? Klingt utopisch – aber funktioniert.

Harald Willenbrock Brand eins
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Als Festangestellter braucht man zudem zwingend eine Zusatz- oder Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag – auch wenn man nur für wenige Tage oder Wochen im Rahmen einer Workation ins Ausland geht, kann dies unter anderem Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben. Und wenn wir schon bei den Versicherungen sind: In vielen Ländern muss man sich, sofern man länger als ein paar Monate bleibt, vor Ort anmelden und versichern. Hier reicht dann eine reguläre Urlaubsversicherung mit Auslandsschutz nicht mehr. Wichtig ist auch, dass „tote Winkel“ zwischen der privaten und der betrieblichen Versicherungssituation ausgeschlossen werden – damit klar ist, wer wofür aufkommen muss, wenn Sie sich auf dem Weg zum Networken an einer karibischen Strandbar den Knöchel verstauchen.

Zuletzt ist auch das Thema Datenschutz ein wichtiger Aspekt:

Über das WLan eines Hotels auf den betriebseigenen Datenserver zuzugreifen ist heikel.

Klären Sie vor der Reise mit Ihren zuständigen IT-Kollegen ab, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, was geht und was nicht geht. Auch hier gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

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Zusammenfassung (Buch)

Homeoffice Hacks

Erfolgreich im Homeoffice – rund 500 einfache Tipps und Tricks für die Arbeit am heimischen Schreibtisch.

Aja Frost Börsenmedien
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Fazit

Gut organisiert – dazu gehört auch die Kosten-Nutzen-Kalkulation, und die ist sehr individuell – ist Workation eine tolle Sache. Sie ist sinnvoll, wenn es darum geht, in passender Atmosphäre effizient zu arbeiten. Für die eigene „Stimmung“ (und die daheim!) ist es nach fast anderthalb Jahren Pandemie sicher auch nicht schlecht, mal wieder zur Arbeit „zu gehen“ oder eine „Dienstreise“ zu machen – ob die in eine gottverlassene Hütte in den Bergen führt, in ein Stadthotel einer Megacity oder an feinsandige Strände unter Palmen, ist Ihnen überlassen.


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