Datenschutz ist (nicht nur) Chefsache
Am 25. Mai 2018 trat in der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – diese regelt europaweit, wie im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich mit personenbezogen Daten umzugehen ist. Bereits die Einführung stellte viele Betriebe vor Herausforderungen und brachte IT-Abteilungen an ihre Grenzen.
Drei Jahre später ist nun ein Virus dafür verantwortlich, dass das Thema Datenschutz noch einmal neu bedacht und in zahlreichen Unternehmen überarbeitet werden muss – und das über die DSGVO hinaus. Denn die Arbeit im Homeoffice bedeutet, dass sowohl personenbezogene Kundendaten in Ihren privaten Räumlichkeiten auf den Bildschirmen erscheinen als auch firmeninterne Daten, für die nicht selten strenge Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitserklärungen gelten.
Folgend nun einige Tipps, wie Sie als Arbeitnehmer auch im Homeoffice den Datenschutz sicherstellen können:
1. Trennen Sie privat und beruflich
Im Idealfall haben Sie im Homeoffice einen eigenen Raum zum Arbeiten. So lässt sich der Datenschutz am besten umsetzen. Doch diese ideale Voraussetzung ist bei vielen daheim nicht zu finden. Dennoch sollten Sie so gut es geht Privates und Geschäftliches trennen. Dies beginnt damit, dass Sie Ihre dienstlich genutzten Geräte mit guten Passwörtern sichern. Schauen Sie zudem, dass bei Videocalls und Telefonaten möglichst niemand mithören kann – nutzen Sie immer einen Kopfhörer. Und schließen Sie alle Unterlagen bei Nichtgebrauch gut weg.
2. Fordern Sie einen Firmenlaptop
Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen einen funktionierenden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen – auch im Homeoffice. Eine Umfrage hat jedoch gezeigt, dass nur rund 45 Prozent der Arbeitnehmer für das Homeoffice eine vollständige IT-Ausstattung gestellt bekommen haben. Über die Hälfte arbeitet daheim teilweise oder ganz mit eigenen Geräten. Und das hat Auswirkungen auf die Sicherheit von Daten und Informationen. Bitten Sie aus diesen Gründen Ihren Arbeitgeber um ein eigenes Arbeitsgerät.
Richten Sie sich direkt an Ihren Vorgesetzten oder schreiben Sie der zuständigen Abteilung eine E-Mail, in der Sie betonen, dass Sie bei der Nutzung eines privaten Gerätes die Sicherheit der Daten nicht gewährleisten können. Ihr Vorteil: Damit sind Sie laut Arbeitsrecht Ihrer Informationspflicht nachgekommen, sodass Sie keine Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen firmeninterne Datenschutzrichtlinien fürchten müssen. Und das weiß auch Ihr Arbeitgeber …
Das Handbuch für ortsunabhängige Unternehmen
Thomas Dahlmann3. Bestehen Sie auf eine Homeoffice-Vereinbarung
Sichern Sie sich weiter rechtlich ab, indem Sie in einer Homeoffice-Vereinbarung – erstellt durch den Arbeitgeber – schriftlich festhalten, was für Sie beim Arbeiten daheim gilt. Dazu gehört auch das Thema Datensicherheit und welche Voraussetzungen Sie schaffen müssen, um diese einzuhalten. So sind Sie einerseits rechtlich abgesichert, haben aber auch für sich persönlich eine Checkliste, die Sie unterstützt, alles Wichtige und Relevante zum Thema im Auge zu behalten.
4. Arbeiten Sie wirklich daheim
Sicher macht Co-Working Spaß und auch im Café lässt sich in der Regel arbeiten. Dennoch sollten Sie sehr genau überlegen, an welchem Ort Sie Ihre Arbeit erledigen. Und zwar vor allem unter dem Aspekt des Internetzugangs.
Öffentliche Netzwerke sind selten abgesichert, Cyberkriminelle wissen und nutzen das.
Organisationen, bei denen mit sehr vielen personenbezogenen Daten gearbeitet wird (Banken, Versicherungen usw.) haben die auferlegte Nutzung eines sicheren Netzwerks aus diesem Grund oft bereits im Arbeitsvertrag stehen. Ersparen Sie sich Ärger und bleiben Sie zum Arbeiten, sofern Sie ein sicheres Netz nicht garantieren können, am besten zu Hause.
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