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„Bis zur Bundestagswahl wird die Zahl an Insolvenzen in Deutschland nicht signifikant steigen“

Corona hat die Welt weiterhin fest im Griff und immer mehr Unternehmen haben Angst, die eigene Insolvenz nicht mehr abwenden zu können. Hubertus Bange und Till Mönig erklären, warum eine Insolvenz nicht zwingend das Aus eines Unternehmens ist und wie sie der Beginn von etwas Neuem sein kann.

„Bis zur Bundestagswahl wird die Zahl an Insolvenzen in Deutschland nicht signifikant steigen“

Herr Bange, Herr Mönig, in wie vielen Unternehmen herrscht derzeit Endzeitstimmung?

Hubertus Bange: Ich sage mal so, es gibt da unterschiedliche Ansichten. Die einen meinen, das ist jetzt im Augenblick die Ruhe vor dem Sturm. Für die anderen hängt jetzt alles von weiteren Verschärfungen oder lockernden Entscheidungen ab. Grundsätzlich lässt sich in dieser Phase nicht wirklich absehen, wohin sich das alles entwickeln wird. Die Zahlen der Insolvenzen waren im Jahr 2020 rückläufig, das mag aber auch an den entsprechenden Nothilfen liegen. In diesem Zusammenhang sprechen einige schon von sogenannten Zombie-Unternehmen. Solche also, die schon „tot“ sind und durch die Nothilfen nur scheinbar am Leben gehalten werden. Kurz- und mittelfristig wird es in einigen Branchen sicher mehr Insolvenzen geben.

Till Mönig: Dem würde ich mich anschließen, zumindest bis zur Bundestagswahl Ende September wird nach Meinung vieler Experten die Zahl an Insolvenzen in Deutschland nicht signifikant steigen. Das liegt sicher an den angesprochenen Nothilfen, aber auch an der aktuell noch geltenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Diese wurde nun schon einige Male verlängert und ich kann mir vorstellen, dass nach Ablauf am 30.4.21 dies noch einmal für einige Monate passiert. Das Problem ist, dass diese Regelung oftmals falsch verstanden wird, sie gilt ja nicht pauschal für jeden.

Sondern?

Mönig: Es gibt klare Anforderungen, die erfüllt sein müssen, etwa, dass Hilfen bereits beantragt sind, man antragsberechtigt ist und die Zahlungsunfähigkeit damit nachhaltig beseitigt werden kann. Zum Thema Endzeitstimmung würde ich noch anfügen, dass viele Unternehmer gar keine Ahnung mehr haben, wo sie wirtschaftlich stehen. Grund dafür sind ausstehende Nothilfen, aber auch der Umstand, dass keiner weiß, wie lange das alles noch dauert. Die Unsicherheit sehr groß. Auf der anderen Seite sehen wir allerdings auch, dass Unternehmer optimistisch bleiben, weil ja finanzielle Unterstützung gewährt oder in Aussicht gestellt wurde.

Gesetzlich ist festgeschrieben, dass ich innerhalb einer Frist von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen muss, wenn ich merke, dass ich nicht mehr zahlungsfähig bin. Was sind konkrete Anhaltspunkte, um die Insolvenz früh zu erkennen? Ich stelle mir das nicht einfach vor.

Bange: Da hilft nur eins: Sie müssen Ihre eigenen Zahlen kennen. Sie müssen wissen, wo Sie heute wirtschaftlich stehen. Welche offenen Rechnungen gibt es? Welche Zahlungen erhalte ich noch? Egal ob sie ein kleines oder ein großes Unternehmen führen: In den meisten Fällen ist das auf Knopfdruck gar nicht ersichtlich.

Mönig: Nach dem Gesetz tritt Zahlungsunfähigkeit ein, wenn ich meine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Die Rechtsprechung hat das dahingehend konkretisiert, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wenn die Liquiditätslücke 10 Prozent oder mehr beträgt und nicht innerhalb der kommenden drei Wochen auf unter 10 Prozent zurückgeführt werden kann. Wichtig ist, dass Sie als verantwortungsvoller Unternehmer täglich Ihre finanzielle Situation anschauen – vor allem, wenn Sie das Gefühl haben, dass da etwas in Schieflage gerät. Ansonsten laufen Sie Gefahr, den Antrag zu verschleppen, was rechtliche Konsequenzen hat. Unternehmer, die tatsächlich in der Lage sind, strategisch zu denken und gleichzeitig auch ihr Controlling im Griff haben, sind besser aufgestellt. Wer immer nur arbeitet und das Kaufmännische vergisst, stellt irgendwann erschreckend fest, dass er sich verkalkuliert hat. Es ist wichtig, immer über den Tellerrand hinauszuschauen und eben sein Geschäftsmodell immer wieder zu hinterfragen.

Die Hoffnung stirbt aber ja bekanntlich zuletzt. Und diese Einstellung war schon vor der Pandemie weit verbreitet. Es ist also nicht selten, dass ein Unternehmer die Augen vor der drohenden oder sogar schon faktischen Zahlungsunfähigkeit verschließt, oder?

Bange: Der Zeitraum zwischen einer strategischen Krise und der tatsächlichen Insolvenz ist variabel, grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass viele Unternehmer dazu neigen, die Augen vor der drohenden Pleite zu verschließen. Und das ist menschlich. Leider läuft das oft darauf hinaus, dass das Unternehmen von den Gläubigern in die Insolvenz „getrieben“ wird, weil diese den Insolvenzantrag stellen. Und das ist der denkbar schlechteste Weg. Nur selten lässt sich so noch eine Sanierung oder Restrukturierung erreichen. In einem frühen Stadium wäre sie eventuell noch möglich gewesen.

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Zusammenfassung (Buch)

Insolvenz erkennen – Insolvenz bewältigen

Insolvente Unternehmen sind nicht zwangsläufig zum Untergang verurteilt.

Stefan Burk und Hubertus Bange C. H. Beck
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Mönig: Im Projektgeschäft kann es Ihnen leider gut passieren, dass die Zahlungsunfähigkeit plötzlich eintritt, weil aus heiterem Himmel ein Großauftrag wegbricht, der für 80 Prozent der Einnahmen verantwortlich ist. Strukturelle Krisen hingegen kommen nicht von heute auf morgen, da bröckeln die Geschäftsmodelle eher langsam. Absatzmärkte brechen weg, die Personal- oder auch Materialkosten stimmen nicht mehr, Wettbewerber kommen hinzu, das passiert schleichend und sukzessive. Da ist es wirklich schwer, rechtzeitig zu erkennen, wann die Zeit für Sanierungsmaßnahmen gekommen ist.

Besonders in familiengeführten Unternehmen will man das drohende Unheil meistens nicht wahrhaben.

Till Mönig

Da steht der eigene Name drauf und man fühlt sich an seiner Ehre gepackt. Es braucht einfach viel Mut, den Schritt zu gehen und einen Insolvenzantrag zu stellen. Doch wenn man den Schalter umgelegt und eingesehen hat, dass es keinen anderen Weg mehr gibt, um das eigene Geschäft in der Zukunft aufrechtzuerhalten, ist das eine Art Befreiung. Viele Unternehmer können fast wieder ruhiger schlafen als die Wochen zuvor.

Bange: Sie müssen sich vorstellen, dass Sie über Wochen Angst, Stress und Überforderung erlebt haben. Dann sind da noch Anrufe von Gläubigern, die Ihnen drohen. Wenn dann im Rahmen der Insolvenz plötzlich jemand an Ihrer Seite ist, der Ihnen Dinge abnimmt und gemeinsam mit Ihnen schaut, wie man wieder auf einen grünen Zweig kommt, dann befreit Sie das ganz sicher.

Dazu kommen wir später noch. Schildern Sie mir vorher doch bitte noch kurz die ersten drei, vier Schritte, die nach der Antragseinreichung auf mich als insolventen Unternehmer zukommen.

Bange: Gehen wir von einem klassischen Insolvenzverfahren aus, hat das Unternehmen die Türen noch nicht endgültig geschlossen. Nach dem Insolvenzantrag wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt, der erste Sicherungsmaßnahmen einleitet. Das bedeutet: Es werden erst einmal alle Konten „eingefroren“, dann erfolgt ein Kassensturz.

In dieser ersten Phase herrscht in der Regel helle Aufregung: Lieferanten wollen wissen, was mit ihren Gütern passiert und mit ihren Rechnungen. Kunden wollen wissen, ob ihre Aufträge noch bedient werden. Und Mitarbeiter wollen wissen, wo sie in dieser Situation stehen und wie oder ob es überhaupt weitergeht. Der Insolvenzverwalter hilft in dieser Phase dabei, Ruhe zu bewahren.

Hubertus Bange

Gemeinsam mit dem Unternehmer wird in enger Zusammenarbeit geschaut, ob es noch Sinn macht, das Unternehmen weiterzuführen. Basierend auf der Bestandsaufnahme wird entweder eine Strategie entwickelt, die dazu führt, dass das Unternehmen oder eben die Rechtsform abgewickelt wird, oder auf eine saubere Sanierung hingearbeitet. Der große Vorteil ist, dass in dieser Phase die Löhne und Gehälter, die einen Großteil der Kosten des Unternehmens ausmachen, durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Man kann in dieser Phase also ein Unternehmen häufig relativ gefahrlos weiterführen, ohne dass es noch weitere Verluste macht. Wir sprechen von bis zu drei Monaten, in denen basierend auf Gesprächen mit allen Beteiligten, Analysen und Berechnungen ein klares Bild entsteht, ob sich eine Fortführung lohnt und, wenn ja, wie diese aussehen soll.

Mönig: Praktisch sieht das dann so aus, dass Menschen wie Herr Bange, als vorläufiger Insolvenzverwalter, und ich ins Unternehmen kommen. Der allererste Schritt ist immer eine Mitarbeiterversammlung, bei der wir gemeinsam mit dem Unternehmer die Angestellten informieren und alle aufkommenden Fragen klären. Danach sprechen wir mit Lieferanten und Kunden, um auch diese zu beruhigen. Das Wichtigste an dieser Stelle ist:

Sie müssen den Geschäftsbetrieb stabilisieren.

Till Mönig

Und dann wird geschaut, wo sind Altlasten, die es nicht mehr braucht? Funktioniert das Geschäftsmodell noch? Gibt es Verträge, die es nicht mehr braucht und die sofort gekündigt werden können?

Es gibt ja auch die Möglichkeit des Eigenverwaltungsverfahrens, was bedeutet: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, sondern der Unternehmer führt an der Spitze stehend durch die Insolvenz. Wann macht das Sinn?

Bange: Der Ablauf unterscheidet sich nicht wirklich von dem Verfahren, wie wir es gerade geschildert haben. So wird dem Geschäftsführer auch in diesem Fall ein externer Berater an die Seite gestellt, ansonsten wäre das für das Insolvenzgericht inakzeptabel. Im Grunde ist es daher eher ein bisschen Marketing: In der Außenwahrnehmung kommt es immer besser an, wenn man es selbst schafft, sich aus der Krise zu kämpfen. Die Wirkung auf Kunden, Lieferanten und Partner ist eine andere, wenn da eben nicht der Insolvenzverwalter am Tisch sitzt und im Beisein des Geschäftsführers mit einem redet, sondern der Geschäftsführer im Beisein eines Beraters das Gespräch führt.

Mönig: Der Aspekt der öffentlichen Wahrnehmung ist immens wichtig. So ein Verfahren setzt jedoch voraus, dass man schon früh die schwierige wirtschaftliche Lage erkannt hat und im besten Fall schon ein Sanierungskonzept steht. Man hat jedoch festgestellt, dass es Altlasten gibt, die sich ohne Insolvenzverfahren nicht abbauen lassen. Als Geschäftsführer möchte man jedoch voll handlungsfähig bleiben, die Sanierung selbst leiten. Dabei unterstützt ein externer Berater mit seiner Expertise, dieser fällt aber nicht die Entscheidungen. Bei Gläubigern hat das eine starke Wirkung und auch für die Mitarbeiter ist es in klares Zeichen: Es soll weitergehen und es sieht gut aus.

Außenwahrnehmung, Marketing – Stichwort Kommunikation. Wie informiere ich meine Mitarbeiter über die Insolvenz? Und wie gehe ich damit am besten an die Öffentlichkeit?

Bange: Die Mitarbeiter bekommen ja in der Regel schon im Vorfeld etwas mit. Es kommt zu Unsicherheiten und die gilt es ihnen so schnell es geht zu nehmen. Auch wenn das mit dem Überbringen von schlechten Nachrichten einhergeht. In der schon angesprochenen Mitarbeiterversammlung muss ganz ehrlich von der Geschäftsführung kommuniziert werden: Wir haben ein Insolvenzverfahren. Wir haben eine Situation, in der es dem Unternehmen schlecht geht. Doch wir wollen nicht gleich den Schlüssel herumdrehen, sondern wir werden alles tun, um dieses Unternehmen und damit auch die Arbeitsplätze zu retten.

Ganz wichtig ist zudem die Information darüber, dass die Gehälter weiterhin gezahlt werden, da diese in den ersten drei Monaten ganz sicher von einem Dritten bezahlt werden.

Hubertus Bange

Das nimmt viel Druck heraus, wobei folgend natürlich die Frage aufkommt: Und wie geht es danach weiter? Auch hier bitte immer ehrlich kommunizieren. Dass man an einer Strategie arbeitet, dass der Fortbestand immer wichtigstes Ziel ist. Dass man am heutigen Tag noch nicht mehr dazu sagen kann, aber laufend über Veränderungen informieren wird.

Mönig: Auch Kunden, Lieferanten und die Öffentlichkeit sollten Sie stets proaktiv informieren. Im Idealfall geben Sie noch am Tag des Antrags eine Pressemitteilung heraus. Wichtige Partner informieren Sie zudem persönlich: Das Schlimmste, was passieren kann, ist, wenn sich der Flurfunk verselbstständigt und die Gerüchteküche bereits am Brodeln ist. Wie eingangs gesagt: Sie brauchen Ihre Lieferanten, Ihre Kunden, Ihre Mitarbeiter. Wenn diese aber über dritte Stellen von der Insolvenz erfahren, verspielen Sie Vertrauen und eine gemeinsame Fortführung der Partnerschaft ist manchmal dadurch nicht mehr möglich.

Was mache ich, wenn die Gerüchteküche schon brodelt?

Mönig: Dann müssen Sie sich dem stellen, am besten direkt im persönlichen Gespräch. Wenn wir Unternehmen in Insolvenzverfahren beraten, trainieren wir auch derartige Einzelgespräche, die nicht jedem leichtfallen.

Nun zur eben schon angekündigten Rettung: Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Insolvenz schlichtweg die Abwicklung einer zahlungsunfähigen Firma ist. Dabei geht es ja im ersten Schritt eigentlich darum, zu schauen, dass es irgendwie weitergeht.

Bange: Das ist sicher so. Der Grund dafür liegt in der Vergangenheit.

Viele Jahre waren die für eine Insolvenz geltenden Regeln nur auf die Liquidation von Unternehmen ausgelegt.

Hubertus Bange

Und auch in der Verwalterszene gab es einige, die ausschließlich in diese Richtung dachten. Heute herrscht eine andere Sichtweise: Das Insolvenzrecht existiert zwar, um Gläubiger zu befriedigen. Es ist ein Gläubigerschutzrecht, und es soll in erster Linie keine Unternehmen retten. Andererseits nutzt man heute auch die Sanierungsmöglichkeiten, weil man erkannt hat, dass die Abwicklung selbst nicht regelmäßig zu befriedigten Gläubigern führt. Besser ist es für alle Beteiligten, wenn man das Unternehmen oder Teile davon retten kann, weil man eben die Insolvenz strategisch selbst einleitet.

Sie sprachen gerade von dem Schutz der Gläubiger. Kommt es aber nicht auch vor, dass ein Unternehmen Insolvenz beantragt, dann einige Jahre die „Füße stillhält“, um dann ohne Schulden neu zu starten? In diesem Fall schauen die Gläubiger in die Röhre.

Bange: Grundsätzlich müssen wir unterscheiden, mit was für einem Unternehmen wir es zu tun haben. Handelt es sich um eine Gesellschaft wie z. B. GmbH, GmbH & Co. KG oder AG? Oder ist es ein Einzelunternehmer? Im ersten Fall wird der Geschäftsbetrieb, wenn denn eine Weiterführung möglich ist, häufig auf ein Nachfolgeunternehmen übertragen, man spricht von „übertragender Sanierung“. Das Nachfolgeunternehmen übernimmt die Aktiva des insolventen Unternehmens und zahlt dafür einen Preis, mit dem dann die Forderungen der Gläubiger des insolventen Unternehmens befriedigt werden. In Einzelfällen kann auch versucht werden, das insolvente Unternehmen über einen Gläubigervergleich, Insolvenzplan genannt, zu sanieren. Beim Einzelunternehmer ist das anders. Nehmen wir als Beispiel die derzeit stark betroffene Gastrobranche: Schulden wurden hier schon vor der drohenden Insolvenz gemacht, diese werden durch die Insolvenz noch verstärkt. Es kommt zudem kein Geld mehr rein, weil in vielen Fällen eine Sanierung des Betriebs nicht mehr möglich ist. Welche Perspektive hat ein Einzelunternehmer dann noch? Für diesen Fall wurde die sogenannte Restschuldenbefreiung für den unternehmerisch insolventen Schuldner eingeführt. Das bedeutet, dass dieser über einen gewissen Zeitraum die offenen Schulden begleichen muss, und zwar indem er Teile seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abführt. Danach werden ihm die noch offenen Schulden aber erlassen.

Wie lang muss ein Einzelunternehmer abzahlen?

Bange: Früher waren das mal sieben Jahre, heute sind wir bei drei Jahren. Aber: Wenn Sie eine Insolvenz durchlaufen haben, darf der nächste Antrag frühestens nach zehn Jahren wieder gestellt werden. Zudem ist es hier so, dass die Gläubiger oft viele Jahre mit dem Schuldner zusammengearbeitet haben. Viele haben dabei selbst schwierige Zeiten durchlebt. Daher:

Sicher schmerzt es, wenn man Geld verliert, aber ich denke, da schlagen immer zwei Herzen in der Brust eines Gläubigers.

Hubertus Bange

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Insolvenzen, bei denen kriminelle Absichten den Ausschlag geben. Damit ist gemeint, dass man trotz Insolvenz weitermacht, Geld verdient, dieses auf die Seite packt und so Gläubiger massiv geschädigt werden.

Mönig: Wie wir eben schon sagten: Oft gibt es keinen kriminellen Hintergedanken, der zur „Verschleppung“ führt. Es ist eher die Angst, es ist einem peinlich, seinen Geschäftspartnern sagen zu müssen, dass man insolvent ist. Unsere Aufgabe ist es, dem Unternehmen in diesem Fall zu vermitteln, dass Offenheit gegenüber Partnern immens wichtig ist. Man ist von ihnen abhängig und man braucht sie, gerade wenn eine Sanierung noch möglich ist. Wenn Sie dann frühzeitig nicht nur die Mitarbeiter mit ins Boot holen, sondern auch Ihre Geschäftspartner, dann ist da eigentlich immer Verständnis auf der Gegenseite.

Über die Autoren
Hubertus Bange ist Notar und Fachanwalt für Steuer- und Insolvenzrecht. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung als Insolvenzverwalter bei verschiedenen Insolvenzgerichten. Till Mönig ist Vorstand der BURK AG und als Berater im Bereich von Insolvenzverfahren tätig.

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